Befreiung von den Studienbeiträgen aufgrund besonderer Leistungen

Die Fakultät erlässt jedes Jahr den 5-10% besten Studierenden im jeweiligen Semester der jeweiligen Studiengänge die Studienbeiträge.

Kriterien für die Befreiung sind im 1. und evtl. 2. Semester die Abiturnoten, und in den höheren Semestern die Modulnoten.

Studierende können online über die Studentenkanzlei im HISQIS-Portal die Verwaltung ihrer Studienbeiträge einsehen.